Die Parkplätze sind zwischen 08.00 – 22.00 Uhr während des ganzen Jahres gebührenpflichtig. Die Parkgebühren können mit Münzen an den Ticketautomaten, mit der Parking-App PayByPhone auf dem Smartphone,, oder mit einer Saison- oder Jahresbewilligung bezahlt werden.
Die gelösten Tickets (Automat und App) sind im ganzen Gebiet gültig. Es kann auch für mehrere Tage ein gültiges Ticket gelöst werden. Automat: so viele Münzen einwerfen, bis die gewünschte Parkdauer erreicht ist. App: gewünschte Anzahl Tage eingeben.

Tagestarife
Die Parkiergebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen werden mittels Tickets bei Ticketautomaten oder mittels „PayByPhone“ erhoben:

1Std.=Fr.1.00
2Std.=Fr.2.00
3Std.=Fr.3.00
4Std.=Fr.4.00
1Tag=Fr.5.00
Maximale Parkzeit 8 Tage

Nachttarife Gilt nur für Fahrzeuge in denen übernachtet wird. Siehe Rubrik Camper und Wohnmobile.


Dauerbewilligung
Die Parkiergebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen werden für die Dauerbewilligungen wie folgt festgelegt:

für 1 Wintersaison (1. November bis 31. März)Fr. 40.00
für 1 Sommersaison (1. April bis 31. Oktober)Fr. 40.00
für 1 Jahr (1.1. - 31.12.) Fr. 60.00

Die Einwohner der Mitgliedsgemeinden (Rüschegg, Rüeggisberg) mit schriftenpolizeilichem Wohnsitz, haben Anrecht, eine vergünstigte Dauerbewilligung zu beziehen:

  • Saisonkarte: Fr. 30.00
  • Jahreskarte: Fr. 40.00