– Ja – Dauerbewilligungen werden auf das Kontrollschild ausgestellt und nicht auf Personen. Beispiel: Autobahnvignetten sind auch nur für ein Fahrzeug gültig
– Es kann jedoch, je nach Bedürfnis für das 2. Fahrzeug auch eine andere Bezahlmöglichkeit gewählt werden (Stunden-, Tagesticket, Saisonbewilligung)
Nein – Die Vergünstigung wird nur für Einwohner mit schriftenpolizeilichem Wohnsitz in einer der beiden Gemeinden Rüeggisberg oder Rüschegg gewährt
Nein – Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder sind von der Gebührenpflicht ausgenommen
– Zu Spitzenzeiten gibt es Verkehrsprobleme im Gantrischgebiet, welche mit der PPB verringert werden können.
– Heute entstehen Kosten, die durch die PPB finanziert werden können -> Verursachergerechte Kostenübernahme (Entlastung Steuerhaushalt)
Das Gantrischgebiet der Gemeinden Rüeggisberg und Rüschegg (ohne Eywald). Nicht aber das Gebiet der Gemeinde Guggisberg (Ottenleue, Sangernboden) und Riggisberg (Gurnigelbad).
Der Perimeter der Parkplatzbewirtschaftung ist auf dem Zonenplan ausgewiesen. Der Beginn und das Ende der Bewirtschaftung sind mit einer Tafel deklariert.
– Die Investitionskosten werden von den 2 Gemeinden Rüeggisberg und Rüschegg finanziert.
– Der Betrieb der PPB soll mindestens kostendeckend sein. Die Investitionskosten (Planung und Anlagen) werden den Gemeinden im Laufe der Jahre rückvergütet.
– Künftig können Kosten die heute zu Lasten der Gemeinden und anderer Partner anfallen über die PPB finanziert werden: insb. Schneeräumung
– Mit der Übernahme der Panzerplatten werden die Gemeinden Rüeggisberg und Rüschegg einen direkten finanziellen Ertrag aus der Nutzung der Panzerpatten erhalten