Die Parkplätze sind zwischen 08.00 – 22.00 Uhr während des ganzen Jahres gebührenpflichtig. Die Parkgebühren können mit Münzen an den Ticketautomaten, mit der Parking-App PayByPhone auf dem Smartphone,, oder mit einer Saison- oder Jahresbewilligung bezahlt werden.
Die gelösten Tickets (Automat und App) sind im ganzen Gebiet gültig. Es kann auch für mehrere Tage ein gültiges Ticket gelöst werden. Automat: so viele Münzen einwerfen, bis die gewünschte Parkdauer erreicht ist. App: gewünschte Anzahl Tage eingeben.
Tagestarife
Die Parkiergebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen werden mittels Tickets bei Ticketautomaten oder mittels „PayByPhone“ erhoben:
1 | Std. | = | Fr. | 1.00 | |
2 | Std. | = | Fr. | 2.00 | |
3 | Std. | = | Fr. | 3.00 | |
4 | Std. | = | Fr. | 4.00 | |
1 | Tag | = | Fr. | 5.00 |
Nachttarife Gilt nur für Fahrzeuge in denen übernachtet wird. Siehe Rubrik Camper und Wohnmobile.
Dauerbewilligung
Die Parkiergebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen werden für die Dauerbewilligungen wie folgt festgelegt:
für 1 Wintersaison (1. November bis 31. März) | Fr. 40.00 | |
für 1 Sommersaison (1. April bis 31. Oktober) | Fr. 40.00 | |
für 1 Jahr (1.1. - 31.12.) | Fr. 60.00 | |
Die Einwohner der Mitgliedsgemeinden (Rüschegg, Rüeggisberg) mit schriftenpolizeilichem Wohnsitz, haben Anrecht, eine vergünstigte Dauerbewilligung zu beziehen:
- Saisonkarte: Fr. 30.00
- Jahreskarte: Fr. 40.00